
CORONA-SOFORTHILFE: Niedersachsen bessert für Kleinunternehmen schnell nach
Veronika Koch: Wichtig ist schnelle Hilfe für unsere kleinen Unternehmen und Soloselbständige
In Anlehnung an die Bundesförderung für Kleinstunternehmen und Soloselbständige hat der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) schnell gehandelt und mit einer Richtlinie für weitere Kleinunternehmen augenblicklich nachgebessert. Dies teilt die Helmstedter Landtagsabgeordnete Veronika Koch (CDU) aktuell mit. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind leider konsequente Maßnahmen zur Umsetzung des Kontaktverbots erforderlich, die zum Teil weitreichende wirtschaftliche Nachteile für Betriebe hat. Aktuell muss jedoch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund stehen. Koch ruft alle betroffenen Unternehmer im Landkreis Helmstedt auf, die entsprechenden Förderanträge bei der NBank jetzt einzureichen. „Wichtig ist uns, in dieser Krise schnell zu handeln, denn gerade für die kleinsten und kleinen Unternehmen sowie für Soloselbständige ist diese Hilfe wichtig, um wirtschaftlich überleben zu können. Dass es hierbei in der Umsetzung gelegentlich hapert, ist leider unvermeidbar und ich bitte um Verständnis.“ Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger steht Veronika Koch (Wahlkreisbüro Tel. 0 53 51 – 42 46 19, info@veronikakoch.de) gern zur Verfügung.
Die Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu
– 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw.
– 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten)
zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten.
Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden NICHT auf eine Förderung angerechnet.
Eine weitere Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten.
Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen:
Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und
bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.
Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch.
Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, werden allen bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit eröffnet, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind. Die NBank wird dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und ihnen diese Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag wird allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben. So wird eine Doppelförderung vermieden.
Weitere Informationen unter www.soforthilfe.nbank.de.