
CDA begrüßt Maßnahmen aus Paket des Koalitionsausschuss vom 25. August – Regelungen zur Wahlrechtsreform geben Planungssicherheit.
Der Vorstand der CDA Wolfsburg hat sich in seiner jüngsten Vorstandssitzung mit den Ergebnissen aus dem Koalitionsausschuss von 25. August befasst. Die sich hieraus ergebenden befristeten Corona-bedingte Vorhaben werden durch die Vertreter der CDA Wolfsburg sehr begrüßt. Insbesondere die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 gibt den Mitarbeitern der betroffenen Betriebe Planungssicherheit. Auch die Verlängerung der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70/77 % ab dem 4. Monat und 80/87 % ab dem 7. Monat entlastet die betroffenen Mitarbeiter zusätzlich. Besonders die bestehenden befristeten Regelungen, dass die Hinzuverdienstmöglichkeiten von geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs bis 450 Euro) generell anrechnungsfrei sind, bis zum 31.12.2021 verlängert wurde, ist ein gutes Zeichen und greift den Personengruppen, die hiervon partizipieren, gut unter die Arme. Stefan Klinke, Vorsitzender der Wolfsburger CDA, äußerte sich hierzu: „Es ist richtig und wichtig, dass diese Maßnahme beschlossen wurden. So können alle Beschäftigten, die immer noch von Kurzarbeit betroffen sind, endlich etwas positiver in die Zukunft schauen.“
Der Einsatz eines Konjunktur- und Zukunftspaketes, aus dessen Mitteln auch eine digitale Bildungsoffensive in Höhe von 500 Mio.€ finanziert werden soll, wurde diskutiert. Die Mittel welche unter anderem den Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform, die einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte, zur Durchführung von Unterricht und Konferenzen, sowie für die Kommunikation und für Prüfungen bilden soll, sind nach Meinung der Wolfsburger CDA gut eingesetzt.
Positiv wurden die beschlossenen Regelungen zur Wahlrechtsreform von den Vorstandsmitglieder der CDA Wolfsburg aufgenommen. Hierzu sagte der stv. Vorsitzende der CDA Wolfsburg André –G. Schlichting: „Mit dieser Regelung haben wir nun Planungssicherheit und können nach der Bundestagswahl 2021 in die sicherlich absolut notwendigen Diskussion zur Wahlrechtsreform gehen.“