
CDU Arbeitskreis Wirtschaft setzt sich für intensivere Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie ein
Wolfsburg. Der CDU Arbeitskreis Wirtschaft setzt sich weiterhin intensiv mit der aktuellen Situation der Gastronomie und Hotellerie in Wolfsburg auseinander. Durch die coronabedingten monatelangen Einnahmeausfälle entstehen große wirtschaftliche Herausforderungen für diese Betriebe. Seit Montag, dem 11. Mai, dürfen Gastronomiebetriebe unter strengen Auflagen auch wieder zum Vor-Ort-Verzehr öffnen. Es dürfen jedoch nur max. 50 % der vor der Corona bedingten Schließung vorhandenen Sitzplatzkapazitäten gleichzeitig belegt werden. Diese Kapazitätsbegrenzung ist insbesondere für kleinere Gastronomiebetriebe problematisch, die nicht auf eigene Fest- oder Tagungssäle zurückgreifen können. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.
Ein Lösungansatz um die Sitzplatzkapazitäten zu erweitern und höhere Umsätze zu generieren, wäre die Schaffung zusätzlicher Sitzplätze in der Außengastronomie. In der Porschestraße fallen für eine derartige Nutzung öffentlicher Flächen beispielsweise 1,60 Euro je m² und Tag als Sondernutzungsgebühr an. „Wir als Arbeitskreis Wirtschaft fordern die Stadt Wolfsburg dazu auf, verstärkt solche Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie zu erteilen und für die Dauer der Corona-Pandemie auf die Erhebung von Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Gleiches gelte selbstverständlich für Gastronomiebetriebe, die bereits schon jetzt über eine solche Sondernutzungserlaubnis verfügen. Auch hier hat eine Gebührenbefreiung zu erfolgen,“ so der Arbeitskreisvorsitzende Thorsten Werner.
Für das Hotelgewerbe gelten ähnlich strenge Auflagen. Der Stufenplan des Landes Niedersachsen sieht ab dem 25. Mai zurzeit neben einer maximalen Auslastung von 50% zudem noch eine Sperrfrist von 7 Tagen für die Neubelegung von Zimmern vor. Diese Sperrfrist ist insbesondere für Businessgäste nicht praktikabel, da deren Aufenthaltszeiten deutlich kürzer sind. „Das Hotelgewerbe in unserer Stadt ist auf die Businessgäste angewiesen. Eine Sperrfrist von 7 Tagen führe in der Praxis dazu, dass die vorgegebene maximale Auslastung von 50% in den Hotels noch weiter deutlich sinken würde. Ein wirtschaftlicher Hotelbetrieb ist so nicht möglich. Wir fordern den Wirtschaftsminister Bernd Althusman und sein Resort dazu auf, eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Sperrfrist für Businessgäste zu schaffen. Durch entsprechende Gesundheitskonzepte in den Hotels ließe sich auch mit einer solchen Ausnahmeregelung der Schutz der Gäste und Mitarbeiter realisieren,“ so der Kreisvorsitzende der CDU Wolfsburg Christoph-Michael Molnar abschließend.