
Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie und Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt der Bundesregierung
In den vergangenen Tagen haben zwei Ereignisse rund um die Bundesregierung für viel Diskussionsstoff gesorgt. Die Mehrwertsteuererhöhung auf 19% für die Gastronomie, sowie die Entscheidung des Verfassungsgerichts, dass die Umwidmung von Corona-Mitteln in ein Klima-Sondervermögen verfassungswidrig ist. Dies ist aus Sicht von Christoph-Michael Molnar (Kreisvorsitzender CDU Wolfsburg) scharf zu kritisieren.
CDU-Kreisvorsitzender Molnar hierzu: „Die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Gastronomiebranche, zurück auf das Niveau von 19%, ist ein herber Schlag für die gesamte Branche. Mit dieser Entscheidung hat die Bundesregierung einmal mehr gezeigt, wie unfähig sie wirklich ist, die Geschicke dieses Landes vernünftig zu leiten. Gleiches zeigte sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts, in Bezug auf den verfassungswidrigen Nachtragshaushalt der Ampelregierung. Eine solche Politik ist nicht länger hinnehmbar und muss scharf kritisiert werden!“
Die Bundesregierung hat mit der Entscheidung für die Gastronomie viel Unsicherheit erzeugt und zusätzliche Belastungen geschaffen, anstatt die Wirtschaft zu entlasten. Unsere Gastronomie steht gerade in der aktuellen Zeit vor enormen Herausforderungen, diese werden durch diese Maßnahme nur noch größer. Die Bundesregierung wird durch beide Ereignisse massiv in ihrer Glaubwürdigkeit und Regierungsfähigkeit eingeschränkt. Aus Sicht von Christoph-Michael Molnar muss dies klar benannt werden: „Die Bundesregierung hat in diesen und weiteren Bereichen auf ganzer Linie versagt. Sie schadet unserer Wirtschaft, unserem Mittelstand und den Menschen in diesem Land mehr, als sie ihnen hilft.“