
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Barnbruchwiesen und Ilkerbruch“ erhitzt die Gemüter
CDU Fallersleben/Sülfeld bietet Unterstützung an und kritisiert Kommunikationsstrategie der Verwaltung
Am vergangenen Montag kam es zu einem kurzfristigen Treffen von Eigentümern, Anrainern und Jägerschaft, die von der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Barnbruchwiesen und Ilkerbruch betroffen sind. Im Schützenhaus Sülfeld waren auch einige Vertreter der CDU dabei und diskutierten mit den Betroffenen den Entwurf der Stadtverwaltung.
Schon zu Beginn waren sich die Anwesenden einig, dass die Informationspolitik der Verwaltung und hier speziell des Umweltamtes nicht zu akzeptieren ist. Allein eine Kenntnisgabe ohne wesentliche Hintergrundinformationen im Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren über die Auslegung des Entwurfes kann nicht Mittel sein um die Öffentlichkeit über diesen wichtigen Vorgang zu Informieren. Anschließend wurden Möglichkeiten diskutiert, Einsprüche zu Punkten, die in der Verordnung festgeschrieben werden, einzureichen.
Hierzu merkte Hennig Ernst, Mitglied der CDU im Ortsrat an: ,,Unsere Erwartungshaltung an eine Kommunikationsstrategie ist eine andere als die von der Verwaltung betriebene. Wir finden, dass insbesondere die Besitzer der Flächen direkt über die geplanten Veränderungen in Kenntnis gesetzt werden müssen, da diese einen Wertverlust Ihrer Flächen mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kauf nehmen müssen!“
Aus Sicht der Christdemokraten wirft der Entwurf zudem auch inhaltlich Fragen auf, die Grund zur Annahme geben, dass diese soweit wie möglich ohne Kenntnis der Öffentlichkeit über die Bühne gehen sollte. Eigentümer, Anrainer, Jägerschaft und Bürger haben daher, in einer Vielzahl von Eingaben und Änderungsanträgen auf die Notwendigkeit von Änderungen in den Satzungsentwurf hingewiesen und sind bereit gegen diese Verordnung, sollte sie so entscheiden werden, rechtlich vorzugehen.
Wir als CDU Fallersleben / Sülfeld werden uns jetzt ein Bild von den diversen Eingaben machen und das Verfahren weiter begleiten. Der Stadtbezirksverbandsvorsitzende André-Georg Schlichting weiter: „Es kann nicht sein, dass hier über die Köpfe von Eigentümern und anderen Nutzern hinweg über Flächen entschieden wird, welche teilweise seit Generationen im Familienbesitz sind und gehegt und gepflegt werden.“
Auch die Auswirkungen der Verordnung auf die Wirtschaftlichkeit der im geplanten Naturschutzgebiet ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe rücken in den Fokus der CDU. Allein die Regelung, dass die zum Ausgleichs-Projekt von Volkswagen beitragende Haltung von Auerochsen und Wildpferden eingeschränkt werden soll, würde dem gesetzten Ausgleichszweck nicht mehr entsprechen.
Weiterhin könnte auch die Durchführung der Pflanzung von Königseichen in diesem Gebiet, welche seit einigen Jahren vorgenommen wird, mit Beschluss dieser Verordnung nicht mehr möglich sein.