Weg für mehr Insektenschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft gehen

10. Februar 2021

Andreas Weber: Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium ist der völlig falsche Weg.

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesumweltministerin vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutzgesetz) beschlossen. Dazu erklärt Andreas Weber, Bundestagskandidat der CDU im Wahlkreis 51 (Helmstedt-Wolfsburg):

„Die Landwirte in unserer Region Helmstedt-Wolfsburg-Gifhorn leisten seit Jahren enorm viel und immer mehr für den Arten- und Naturschutz – nicht nur im Rahmen ihrer guten fachlichen Praxis. Durch den ursprünglichen Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) drohte eine pauschale Unterschutzstellung und Anwendungsverbote für unsere Landwirte. Das ist der völlig falsche Weg. Dank der Intervention von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und ihrer niedersächsischen Kollegin Barbara Otte-Kinast ist es gelungen, den ursprünglichen Entwurf aus dem Umweltministerium zu verändern.

Wir in der Union wollen unbedingt mehr Insektenschutz zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft. Dabei verfolgen wir die klare Linie: Anreizsystem vor Ordnungsrecht. Deshalb wollen wir, dass verlässliche Regelungen für die Flächenbewirtschafter im Gesetz fest verankert werden. Dazu gehört die Festschreibung einer Kooperationspflicht (Vertragsnaturschutz mit Landnutzern) in Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten und die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung.

Vereinbarungen wie der Niedersächsische Weg zwischen dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium und den Interessenverbänden in Niedersachsen zeigen, dass eine freiwillige Kooperation gut funktioniert. Das hat Modellcharakter für ganz Deutschland und muss durch eine Länderöffnungsklausel gesetzlich klar verankert werden. Dies wäre ein gutes Zeichen für den Insektenschutz. Aber hierfür sind noch Änderungen im Gesetzentwurf erforderlich. Ich setze daher meine Hoffnung auf das kommende parlamentarische Änderungsverfahren, bei dem die Union sich weiterhin als Schutzschild für unserer Landwirte einsetzen wird.“