Antrag an den Landesparteitag 2018

7. September 2018

Der niedersächsische Landtag möge das Niedersächsische Schulgesetz dahingehend ändern, dass bei der Vergabe der Plätze an einer Schule neben der Frage der Geschwisterkinder auch die Wohnortnähe berücksichtigt werden kann.

Formulierungsvorschlag: Besteht ein Schulbezirk aus mehreren Ortsratsbereichen , können bei einem Losverfahren Schüler, die im unmittelbaren Einzugsbereich wohnen, bevorzugt werden.

Begründung

Grundsätzlich wird die freie Wahl einer Schulform begrüßt. Seitens der Schulträger werden Schulbezirke festgelegt. Diese können sich auf einzelne Ortsratsbereiche oder auch auf die gesamte Kommune erstrecken. Deshalb gibt es Situationen, in denen bei höherer Anwahl als vorhandene Plätze das Losverfahren angewandt werden muss. Bisher gilt als Kriterium für eine Berücksichtigung lediglich das Merkmal  „Geschwisterkind“. Da aber auch die räumliche Nähe bei Kindern, z.B. gerade im Grundschulbereich  durch gemeinsame Kindergartenzeit  eine große Rolle spielt, sollte hier ein weiteres Merkmal ermöglicht werden.