CDU fordert die Aufhebung des Verbotes zum Blumenverkauf auf Wochenmärkten

9. April 2020

Seit Samstag, 04.April,  haben die Bau- und Gartenmärkte in Niedersachsen wieder geöffnet. Vor den Märkten und an den Kassen bildeten sich lange Schlangen. Die Kunden erwarben, gerade in Anbetracht des Frühlingswetters, zuhauf Blumen und weitere Gartenartikel.

Auf den beliebten Wochenmärkten jedoch ist der Verkauf von Blumen zurzeit untersagt. Dies stellt aus sich des CDU-Arbeitskreises Wirtschaft eine nicht hinzunehmende Belastung der Marktbeschicker dar.
„Gerade zur Osterzeit ist der Umsatz von Blumen und Pflanzen auf einem Höhepunkt. Die Händler und Gärtnereien sind auf diese Umsätze angewiesen. Wir empfinden es als äußerst ungerecht, den Verkauf von Lebensmittel auf den Wochenmärkten zuzulassen, aber im gleichen Atemzug anderen Händlern die Darbietung ihrer Ware zu verwehren,“ so der Vorsitzende des CDU-Arbeitskreises Thorsten Werner.

Bei dieser Entscheidung muss auch die Entrichtung der Standgebühr berücksichtigt werden. Für den Verkauf von einigen Kräutern lohnt es sich schlicht nicht, einen Stand auf den Märkten zu betreiben. Nicht zu vergessen sind die Personalkosten für das Marktpersonal.

Selbstverständlich ist auf die strikte Einhaltung der Abstandsregeln zu achten.

„Die Menschen in unserer Stadt verhalten sich äußerst vorbildlich. Ich muss den Bürgerinnen und Bürgern für das besonnene Verhalten meinen persönlichen Dank aussprechen und appelliere diese Verhaltensweisen noch weiterhin aufrechtzuerhalten,“ so der Kreisvorsitzende der CDU, Christoph-Michael Molnar.