
Ein großartiger Erfolg im Kampf gegen Gewalt an Frauen – der Rechtsanspruch kommt!
Der Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutzplätze und Beratung kommt! Das ist ein großartiger Fortschritt und eine wichtige Nachricht für alle Frauen, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erleben und dringend Schutz suchen“, erklärt Ann-Kathrin Molnar, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Wolfsburg, anlässlich der heutigen Einigung zum Gewalthilfegesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Die Union, SPD und Grünen haben das Gesetz gemeinsam auf den Weg gebracht.
Der Bund wird sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Gewalthilfesystems beteiligen.
Damit werden die Länder – und damit auch Niedersachsen – nicht allein gelassen. Der Bund übernimmt Verantwortung und unterstützt finanziell, damit betroffene Frauen und Kinder eine sichere Zuflucht vor Gewalt finden können. Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die den Schutz von Frauen vor Gewalt stärkt.
Die Freude über den Rechtsanspruch auf Schutz und professionelle Beratung ist groß. Allerdings bleibt ein Wermutstropfen: Die Verhandlungen zu einem weiteren Gesetz, das Frauen besser vor Gewalt schützen sollte, sind gescheitert. „Es ist enttäuschend, dass SPD und Grüne nicht bereit waren, schärfere Maßnahmen zum Schutz von Frauen mitzutragen. Die Frauen Union der CDU fordert seit Langem härtere Strafen für Gewalttäter und wirksame Maßnahmen zur Einhaltung von Auflagen, etwa elektronische Fußfesseln zur Durchsetzung von Näherungsverboten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten haben viele Frauen Angst – wir alle sollten dazu beitragen, diese Angst zu verringern“, so Molnar abschließend.